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Die etwas andere Stadtführung durch Rom

Bungalow Vermietung

Wir Vermieten in den Monaten April bis Ende September auf dem Campingplatz

"Internatzionale" unseren Bungalow.

Grundriss:

Mobil-Haus  ist fuer 4 Personen, 2 Zimmer, Bade-Zimmer, Wohn-Zimmer mit komplete Küche,TV,Clima-Anlage und Veranda

Saison                        Niedrig                    M.-Niedrig              M.-Hoch                                             Hoch Sehr Hoch

2 PERSONEN

€  55,00

€ 70,00

€ 74,00

€ 85,00

€ 89,00

3 PERSONEN

€ 64,00

€ 81,00

€ 87,00

€ 101,00

€ 108,00

4 PERSONEN          €70,50                    €88,50                      €96,00                    €112,00                   €119,00


Niedrige saison
Vom 015/03 BIS 23/03- Vom 16/10 BIS 06/11

Mittel niedrige saison
vom 24/03 bis 26/05- vom 16/09 bis 14/10

Mittel hoch saison
vom 27/05 bis 12/07 – vom  27/08 bis 15/09

Hoch saison
vom 13/07 bis 04/8 von 20 bis 26/8

Sehr hoch saison
vom 04/08 bis 19/08
Kurtaxe von € 2,00  pro Person für die ersten 5 Tage außer Kinder unter 10 Jahren

Desweiteren ist die Buchung unseres Bungalow´s incl. Frühstück und einer 10.Stündigen Rom Führung bis zu 4 Erwachsene Personen und Flughafen Transfer da bei.


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Reisebedingungen Ferienwohnung/Bungalow

Die Preisangaben beziehen sich auf die für die jeweilige Wohnung/Appartement angegebene Personenzahl und beinhalten Nebenkosten wie Endreinigung, Bettwäsche, Hand-, Dusch- und Geschirrtücher, Strom, Wasser, Heizung sowie die MwSt. in Höhe von derzeit 7%, nicht jedoch weitere Serviceleistungen.

Die angegebenen Preise gelten für Aufenthalte ab 7 Nächten und länger pro Wohnung/Appartement und Nacht. Bei Buchungen von 5-6 Übernachtungen berechnen wir einen einmaligen Mietzuschlag gemäß unserer jeweils aktuell gültigen Preisliste. Preise für Buchungen mit weniger als 5 Übernachtungen auf Anfrage je nach Saison und Verfügbarkeit.

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte fragen sie hierzu über unser Kontaktformular an.

Bei Buchung bitten wir innerhalb von 14 Tagen um eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises. Der Restbetrag ist bei Ankunft zu zahlen.

Die Wohnung steht Ihnen am Anreisetag spätestens ab16.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.

Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 2. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Siebedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, Strom, Abfall werden nicht erhoben.

Bei Stornierung und Nichtvermietung der gebuchten Wohnung werden 90% des Logispreises in Rechnung gestellt. Bitte denken Sie daran, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Die Unterlagen dafür können Sie gern bei uns anfordern.

Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. 6. Datenschutz Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. 7. Haftung Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. 8. Schlussbestimmungen Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

 









 
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